Gesamtarbeitsvertrag
Um die Arbeitsverhältnisse in der Walliser Forstwirtschaft zu harmonisieren, hat Walliser Wald mit den Walliser Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberverbänden einen Gesamtarbeitsvertrag vereinbart.
Der heutige GAV ist im ganzen Kanton allgemeinverbindlich.
Richtlinien finanzielle Beiträge
Der Gesamtarbeitsvertrag der Walliser Forstwirtschaft möchte die höhere Ausbildung in der Waldwirtschaft des Kantons, durch finanzielle Unterstützung fördern.
Diejenigen Personen, die eine höhere Ausbildung beginnen (dipl. Förster/in HF, Forstmaschinenführer/in (EF), Seilkraneinsatzleiter/-in (EF) oder Forstwart-Vorarbeiter/in (EF)) können von einer finanziellen Unterstützung profitieren, sofern sie die Bedingungen erfüllen, die in den nachfolgenden Richtlinien genannt werden.
Der Antragssteller muss ein Beitragsformular zur Unterstützung der Ausbildung ausfüllen. Nur vollständige Formulare werden berücksichtigt.
Hilfsblätter
Sie finden auf dieser Seite einige Hilfsblätter, welche die wichtigsten Gesetze, wie zum Beispiel das Obligationenrecht und den GAV, die die walliser Forstangestellten betreffen, zusammen fässt.
Übersicht GAV Walliser Waldwirtschaft
Recht auf Ferien im Falle von Arbeitsunfähigkeit