Gesamtarbeitsvertrag

Um die Arbeitsverhältnisse in der Walliser Forstwirtschaft zu harmonisieren, hat Walliser Wald mit den Walliser Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberverbänden einen Gesamtarbeitsvertrag vereinbart.

Der heutige GAV ist im ganzen Kanton allgemeinverbindlich.

GAV 2024-2028

Anhang 2024

GAV 2018-2023

Anhang 2018

Info Löhne 2024

Beitragsformular 2024

Unterstellungserklärung 2024

 

Stunden 2023

Stunden 2024

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Richtlinien finanzielle Beiträge

Der Gesamtarbeitsvertrag der Walliser Forstwirtschaft möchte die höhere Ausbildung in der Waldwirtschaft des Kantons, durch finanzielle Unterstützung fördern.

Diejenigen Personen, die eine höhere Ausbildung beginnen (dipl. Förster/in HF, Forstmaschinenführer/in (EF), Seilkraneinsatzleiter/-in (EF) oder Forstwart-Vorarbeiter/in (EF))  können von einer finanziellen Unterstützung profitieren, sofern sie die Bedingungen erfüllen, die in den nachfolgenden Richtlinien genannt werden.

Der Antragssteller muss ein Beitragsformular zur Unterstützung der Ausbildung ausfüllen. Nur vollständige Formulare werden berücksichtigt.

Richtlinien finanzielle Beiträge

Anhang der Richtlinien

Beitragsformular zur Unterstützung der Ausbildung

Hilfsblätter

Sie finden auf dieser Seite einige Hilfsblätter, welche die wichtigsten Gesetze, wie zum Beispiel das Obligationenrecht und den GAV, die die walliser Forstangestellten betreffen, zusammen fässt.

Übersicht GAV Walliser Waldwirtschaft

Wer ist dem GAV unterstellt?

Berechnung des 13 Monatslohns

Unfall oder Krankheit?

Karenztage

Teilweise Arbeitsfähigkeit

Recht auf Ferien im Falle von Arbeitsunfähigkeit

Kündigung und Entlassung

Arbeitszeugnis

 

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